Versand

VERSAND- UND LIEFERBEDINGUNGEN

der

Pettoo UG (haftungsbeschränkt)
handelnd unter der Bezeichnung Naturstein Tilmes
Adenauerallee 33
20097 Hamburg
Deutschland

E-Mail: elias.tilmes@naturstein-tilmes.de
Telefon: 0176 43380383

– nachfolgend „Naturstein Tilmes“, „wir“ oder „uns“ –

Stand: 7. August 2026


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Versand- und Lieferbedingungen gelten für den Versand und die Lieferung der über unseren Onlineshop, aufgrund eines individuellen Angebots oder auf sonstigem Wege bei uns bestellten Waren.

1.2 Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Produktbeschreibung oder in einer gesonderten Liefervereinbarung haben Vorrang vor diesen allgemeinen Versand- und Lieferbedingungen.

1.4 Soweit in diesen Versand- und Lieferbedingungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird, ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.5 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2. Verkäuferstellung und Direktversand durch den Hersteller

2.1 Vertragspartner und Verkäufer der Ware ist, soweit ein Angebot nicht ausdrücklich als Vermittlungsgeschäft gekennzeichnet ist, die Pettoo UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Bezeichnung Naturstein Tilmes.

2.2 Wir sind auch dann Verkäufer, wenn die Ware:

– projektbezogen bei einem Hersteller oder Lieferanten beschafft wird;

– im Werk eines Herstellers zugeschnitten oder bearbeitet wird;

– nicht in einem eigenen Lager von Naturstein Tilmes gelagert wird oder

– unmittelbar vom Werk des Herstellers oder von einem sonstigen Lieferanten an den Kunden versandt wird.

2.3 Der Hersteller, Natursteinbetrieb, Lieferant oder Logistikdienstleister handelt bei einer solchen Direktlieferung als unser Lieferant beziehungsweise Erfüllungsgehilfe und wird nicht allein durch den Direktversand zum Vertragspartner des Kunden.

2.4 Ein reines Vermittlungsgeschäft liegt nur vor, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich erklärt wird, der eigentliche Verkäufer namentlich als Vertragspartner bezeichnet wird und wir erkennbar in dessen Namen und für dessen Rechnung handeln.


3. Liefergebiet

3.1 Wir liefern innerhalb des ganzen Wirtschaftsraumes der europäischen Union (EU).

3.2 Lieferungen in andere Länder, auf Inseln, in schwer erreichbare Gebiete oder an Lieferorte mit besonderen Zufahrtsbedingungen erfolgen nur, wenn dies im Onlineshop, im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vorgesehen ist.

3.3 Ist ein Lieferland oder eine Lieferregion im Checkout nicht auswählbar, kann der Kunde vor der Bestellung eine individuelle Lieferanfrage stellen.

3.4 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können zusätzliche Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern, behördliche Gebühren oder sonstige Kosten entstehen. Soweit solche Kosten vom Kunden zu tragen sind, wird hierauf vor Vertragsschluss hingewiesen.


4. Versandarten

4.1 Die Versandart richtet sich nach Art, Format, Gewicht, Menge und Empfindlichkeit der bestellten Ware.

4.2 Die Lieferung kann insbesondere erfolgen durch:

– Paketdienst;

– Stückgut- oder Palettenspedition;

– Direkttransport;

– Sondertransport;

– Hersteller- oder Lieferantenversand;

– Transport auf Paletten, in Gestellen oder in Transportkisten.

4.3 Die für die konkrete Bestellung vorgesehene Versandart ergibt sich aus der Produktbeschreibung, dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder den Angaben im Checkout.

4.4 Ein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Frachtführers oder Transportdienstleisters besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


5. Versand-, Verpackungs- und Nebenkosten

5.1 Die vom Kunden zu tragenden Versandkosten werden vor Abgabe der verbindlichen Bestellung im Checkout oder im individuellen Angebot ausgewiesen.

5.2 Die Höhe der Versandkosten kann insbesondere abhängig sein von:

– Lieferland und Postleitzahl;

– Entfernung und Lieferzone;

– Gewicht und Abmessungen der Ware;

– Anzahl der Paletten, Transportgestelle oder Transportkisten;

– erforderlicher Verpackung;

– gewünschter Versandart;

– Zufahrts- und Entladesituation;

– Hebebühnen-, Stapler- oder Kranbedarf;

– Termin-, Express- oder Sonderzustellung.

5.3 Kosten für Paletten, Transportgestelle, Kisten, besondere Schutzverpackungen, Transportversicherungen, Zollabfertigung, Kranentladung, Sonderzustellungen und sonstige Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie vor Vertragsschluss ausgewiesen oder individuell vereinbart wurden.

5.4 Werden nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden zusätzliche Transport- oder Lieferleistungen vereinbart, können die hierdurch entstehenden Mehrkosten gesondert berechnet werden.


6. Liefer- und Produktionszeiten

6.1 Die für die jeweilige Ware geltende Liefer- beziehungsweise Produktionszeit ergibt sich aus:

– der Produktbeschreibung;

– dem individuellen Angebot;

– der Auftragsbestätigung oder

– den Angaben im Checkout.

6.2 Angaben wie „circa“, „voraussichtlich“, „etwa“ oder „in der Regel“ sind unverbindliche Planungswerte.

6.3 Eine Lieferfrist oder ein Liefertermin ist nur verbindlich, wenn dieser ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde.

6.4 Der Beginn einer angegebenen Liefer- oder Produktionsfrist setzt voraus, dass:

– der Vertrag wirksam zustande gekommen ist;

– sämtliche erforderlichen Maße und Angaben vorliegen;

– technische Fragen geklärt wurden;

– erforderliche Zeichnungen, Stücklisten oder Verlegepläne freigegeben wurden;

– die Material-, Rohplatten- oder Chargenauswahl abgeschlossen wurde und

– eine vereinbarte Anzahlung oder Vorauszahlung eingegangen ist.

6.5 Bei individuellen Projektanfertigungen, Sonderformaten und sonstiger speziell für den Kunden hergestellter Ware beginnt die Produktionszeit grundsätzlich erst nach vollständiger Freigabe der Projektspezifikation und Eingang der vereinbarten Zahlung.

6.6 Nachträgliche Änderungen der Maße, Mengen, Bearbeitungen, Materialien oder sonstigen Ausführungsdetails durch den Kunden können zu einer angemessenen Verlängerung der Produktions- und Lieferzeit führen.

6.7 Ist gegenüber einem Verbraucher weder eine Lieferzeit vereinbart noch aus den Umständen eine Lieferzeit bestimmbar, gelten die gesetzlichen Regelungen über den Leistungszeitpunkt.


7. Teillieferungen

7.1 Angemessene Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung der Art der Ware, des Verwendungszwecks und der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar sind.

7.2 Verbrauchern entstehen durch eine von uns veranlasste Teillieferung keine zusätzlichen Versandkosten, sofern zusätzliche Kosten nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurden.

7.3 Bei projektbezogenen Lieferungen kann eine getrennte Lieferung einzelner Positionen insbesondere dann erfolgen, wenn unterschiedliche Materialien, Bearbeitungsstätten oder Hersteller betroffen sind.


8. Speditionslieferungen und Umfang der Anlieferung

8.1 Natursteinfliesen, Natursteinplatten, Werkstücke, Treppenstufen, Fensterbänke und sonstige schwere oder großformatige Produkte werden regelmäßig als Speditions-, Paletten- oder Sondertransport geliefert.

8.2 Soweit im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Produktbeschreibung nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Speditionslieferung an die vereinbarte Lieferanschrift und wird die Ware auf dem ankommenden Transportfahrzeug entladebereit zur Verfügung gestellt.

8.3 Das Abladen der Ware ist nur Bestandteil unserer Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8.4 Insbesondere folgende Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich angeboten und vereinbart wurden:

– Entladung mittels Hebebühne;

– Entladung mittels Mitnahmestapler;

– Kranentladung;

– Absetzen der Ware auf dem Grundstück;

– Transport über nicht befestigte Flächen;

– Verbringen in ein Gebäude;

– Verbringen in ein bestimmtes Geschoss;

– Auspacken der Ware;

– Rücknahme oder Entsorgung der Verpackung.

8.5 Wurde ausdrücklich eine Lieferung DAP nach Incoterms® 2020 vereinbart, wird die Ware am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Transportmittel entladebereit zur Verfügung gestellt. Die Entladung ist auch in diesem Fall nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

8.6 Zwingende gesetzliche Regelungen zum Gefahrübergang gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.


9. Anforderungen an die Lieferstelle

9.1 Der Kunde hat vor der Bestellung zu prüfen und sicherzustellen, dass die Lieferstelle mit dem für die Bestellung vorgesehenen Lieferfahrzeug erreichbar ist.

9.2 Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass:

– ausreichende Straßenbreite und Durchfahrtshöhe vorhanden sind;

– die Zufahrt ausreichend befestigt und tragfähig ist;

– keine unmitgeteilten Gewichts-, Höhen- oder Zufahrtsbeschränkungen bestehen;

– ausreichende Rangier- und Wendemöglichkeiten vorhanden sind;

– erforderliche Zufahrts-, Halte- oder Sondergenehmigungen vorliegen;

– eine empfangsberechtigte Person zum vereinbarten Liefertermin anwesend ist;

– vereinbarte Entladegeräte, Hilfsmittel und Hilfspersonen bereitstehen.

9.3 Besonderheiten der Lieferstelle sind uns vor Vertragsschluss mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere:

– enge Straßen oder Zufahrten;

– Fußgängerzonen;

– Baustellenverkehr;

– zeitlich beschränkte Zufahrten;

– fehlende Wendemöglichkeiten;

– Gewichtsbeschränkungen;

– Insel- oder Fährzustellungen;

– erforderliche Kran-, Stapler- oder Hebebühnenentladung.

9.4 Entstehen aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Angaben des Kunden zusätzliche Transportkosten, können diese nach vorheriger Information des Kunden berechnet werden, soweit der Kunde die unzutreffenden oder unvollständigen Angaben zu vertreten hat.


10. Lieferankündigung

10.1 Speditionslieferungen können nach Maßgabe der mit dem jeweiligen Frachtführer vereinbarten Abläufe telefonisch, per E-Mail oder auf sonstigem elektronischem Weg angekündigt werden.

10.2 Ein bestimmtes Lieferzeitfenster, eine telefonische Avisierung oder eine Lieferung zu einem Fixtermin ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Versandart ist.

10.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Bestellung zutreffende und erreichbare Kontaktangaben zu hinterlegen.

10.4 Änderungen der Lieferanschrift oder Kontaktdaten sind uns unverzüglich mitzuteilen. Änderungen nach Beginn des Transports können zu zusätzlichen Kosten oder Lieferverzögerungen führen.


11. Gefahrübergang gegenüber Verbrauchern

11.1 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder an einen von ihm bestimmten Empfänger über.

11.2 Die bloße Übergabe der Ware an den Hersteller, Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transporteur führt gegenüber Verbrauchern grundsätzlich noch nicht zum Gefahrübergang.

11.3 Etwas anderes gilt, wenn der Verbraucher den Transporteur selbstständig beauftragt hat und wir ihm diesen Transporteur zuvor nicht benannt haben.

11.4 Kommt der Verbraucher in Annahmeverzug, richtet sich der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Vorschriften.


12. Gefahrübergang gegenüber Unternehmern

12.1 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Transporteur über.

12.2 Dies gilt auch bei Teillieferungen und bei einer unmittelbaren Lieferung vom Werk des Herstellers an den Unternehmer.

12.3 Ausdrücklich vereinbarte Liefer- und Incoterms®-Klauseln haben Vorrang.

12.4 Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aufgrund eines vom Unternehmer zu vertretenden Umstands, kann die Gefahr mit Eintritt des Annahmeverzugs beziehungsweise mit dem gesetzlich maßgeblichen Zeitpunkt übergehen.


13. Transportversicherung

13.1 Soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart wurde, ist eine gesonderte Transportversicherung nicht Bestandteil der Lieferung.

13.2 Auf Wunsch des Kunden kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden, sofern dies vor Beginn des Transports vereinbart wird.

13.3 Die Kosten einer auf Wunsch des Kunden abgeschlossenen zusätzlichen Transportversicherung trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

13.4 Die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers gegen uns werden durch das Bestehen oder Nichtbestehen einer Transportversicherung nicht eingeschränkt.


14. Lieferverzögerungen und unvorhersehbare Ereignisse

14.1 Werden wir durch ein Ereignis, das wir trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindern konnten, vorübergehend an der Lieferung oder Herstellung gehindert, verlängert sich die Liefer- beziehungsweise Ausführungszeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

14.2 Hierzu können insbesondere gehören:

– Naturereignisse;

– behördliche Maßnahmen;

– rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen;

– unverschuldete Betriebs- oder Transportstörungen;

– unvorhersehbare Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen;

– unverschuldete Rohstoff- oder Materialknappheit;

– unverschuldete Energieausfälle;

– unverschuldeter Ausfall eines nicht ohne Weiteres ersetzbaren Vorlieferanten;

– Sperrungen von Transportwegen, Häfen oder Grenzübergängen.

14.3 Die Verlängerung der Lieferzeit gilt nur, soweit das Ereignis tatsächlich ursächlich für die Verzögerung ist und wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben.

14.4 Wir werden den Kunden über eine wesentliche Verzögerung und deren voraussichtliche Dauer informieren.

14.5 Dauert die Behinderung länger als acht Wochen, können beide Vertragsparteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurücktreten.

14.6 Bereits erhaltene Zahlungen für infolge des Rücktritts nicht zu erbringende Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

14.7 Gesetzliche Rechte des Kunden wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs bleiben unberührt.


15. Nichtverfügbarkeit der Ware

15.1 Ist eine Ware ausnahmsweise nicht verfügbar, weil ein von uns rechtzeitig abgeschlossenes entsprechendes Beschaffungsgeschäft aus Gründen scheitert, die wir nicht zu vertreten haben, können wir vom Vertrag zurücktreten, soweit wir das Beschaffungsrisiko nicht ausdrücklich übernommen haben.

15.2 Ein Rücktritt nach Ziffer 15.1 kommt insbesondere nur in Betracht, wenn:

– wir das entsprechende Beschaffungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen haben;

– der Lieferant oder Hersteller ohne unser Verschulden nicht liefert;

– kein zumutbarer und gleichwertiger Ersatz beschafft werden kann;

– der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert wird.

15.3 Bereits erhaltene Zahlungen für die nicht verfügbare Ware werden unverzüglich zurückerstattet.

15.4 Bei individuell herzustellenden Natursteinprodukten stellt eine bloße Erhöhung der Beschaffungs- oder Produktionskosten für sich allein keine Nichtverfügbarkeit dar.


16. Annahmeverzug und fehlgeschlagene Zustellung

16.1 Nimmt der Kunde eine ordnungsgemäß angebotene Lieferung nicht an oder kann die Lieferung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, kann der Kunde in Annahmeverzug geraten.

16.2 Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn:

– an der Lieferstelle keine empfangsberechtigte Person anwesend ist;

– die angegebene Lieferanschrift unrichtig oder unvollständig ist;

– die Zufahrt entgegen den Angaben des Kunden nicht möglich ist;

– vereinbarte Entladegeräte oder Hilfspersonen nicht bereitstehen;

– der Kunde die Annahme ohne rechtfertigenden Grund verweigert.

16.3 Im Fall des Annahmeverzugs können wir Ersatz der tatsächlich entstehenden und angemessenen Mehrkosten verlangen.

16.4 Hierzu können insbesondere gehören:

– Rücktransport;

– erneute Anlieferung;

– Zwischenlagerung;

– Versicherung;

– Umverpackung;

– Umpalettierung;

– zusätzlich erforderliche Handhabung;

– Stand- und Wartezeiten des Transporteurs.

16.5 Vor einer längerfristigen kostenpflichtigen Einlagerung werden wir den Kunden grundsätzlich informieren und ihm, soweit zumutbar, eine angemessene Frist zur Annahme setzen.

16.6 Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist stehen uns die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere Rücktritt und Schadensersatz.

16.7 Eine anderweitige Verwertung individuell hergestellter Ware erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.


17. Prüfung der Lieferung und Transportschäden

17.1 Der Kunde sollte die Lieferung unmittelbar bei Erhalt auf äußerlich erkennbare Beschädigungen, Fehlmengen, Falschlieferungen und beschädigte Verpackungen prüfen.

17.2 Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden sollte der Kunde nach Möglichkeit:

– den Schaden auf dem Abliefer- oder Frachtbeleg vermerken lassen;

– die Beschädigung gegenüber dem Zusteller anzeigen;

– aussagekräftige Fotografien der Verpackung und Ware anfertigen;

– die Verpackung bis zur Klärung aufbewahren;

– uns möglichst unverzüglich informieren.

17.3 Wir bitten Verbraucher, äußerlich erkennbare Transportschäden möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt mitzuteilen.

17.4 Die in Ziffer 17.3 genannte Frist ist gegenüber Verbrauchern keine Ausschlussfrist. Eine unterbliebene oder verspätete Mitteilung führt nicht zum Verlust der gesetzlichen Mängelrechte.

17.5 Auch die vorbehaltlose Annahme der Ware führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust ihrer gesetzlichen Rechte.

17.6 Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang möglich ist.

17.7 Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten für Unternehmer insbesondere die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

17.8 Verdeckte Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.


18. Mängelrechte

18.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

18.2 Die gesetzlichen Mängelrechte werden insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Verbraucher einen erkennbaren Mangel oder Transportschaden nicht innerhalb von 24 Stunden oder einer Woche angezeigt hat.

18.3 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich Nacherfüllung verlangen.

18.4 Der Verbraucher kann grundsätzlich zwischen:

– Beseitigung des Mangels und

– Lieferung einer mangelfreien Sache

wählen.

18.5 Wir können die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigern, insbesondere wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

18.6 Wir tragen die gesetzlich geschuldeten Kosten der Nacherfüllung. Hierzu können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie gesetzlich geschuldete Ausbau- und Einbaukosten gehören.

18.7 Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert, erfolgt sie nicht innerhalb angemessener Zeit oder ist sie dem Verbraucher unzumutbar, stehen dem Verbraucher die weiteren gesetzlichen Rechte zu. Hierzu können insbesondere Minderung, Rücktritt und Schadensersatz gehören.

18.8 Für die Verjährung der Mängelansprüche gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Vorschriften.

18.9 Bei Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung.

18.10 Für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, kann eine gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren gelten.

18.11 Für Unternehmer gelten die Mängelregelungen und Verjährungsfristen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

18.12 Keine von uns zu vertretenden Mängel sind Schäden, die nach Gefahrübergang nachweislich verursacht wurden durch:

– unsachgemäße Lagerung;

– falsche oder ungeeignete Bearbeitung;

– nicht fachgerechte Verlegung;

– ungeeignete Klebe-, Mörtel- oder Fugenmaterialien;

– ungeeignete Reinigungs- oder Pflegemittel;

– mechanische Beschädigungen;

– Feuchtigkeit oder Mängel des Untergrunds;

– sonstige Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder eines Dritten.

18.13 Gesetzliche Rechte bleiben unberührt, wenn die Ursache des Mangels bereits bei Gefahrübergang vorhanden oder von uns zu vertreten war.


19. Widerruf und Rückgabe

19.1 Die gesetzlichen Widerrufsrechte von Verbrauchern richten sich nach unserer gesonderten Widerrufsbelehrung.

19.2 Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche beziehungsweise projektbezogene Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht nach Maßgabe des § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

19.3 Hierunter können insbesondere individuell hergestellte Natursteinfliesen, Zuschnitte, Sonderformate, nach Kundenspezifikation bearbeitete Oberflächen und Kanten sowie sonstige individuelle Projektanfertigungen fallen.

19.4 Der Ausschluss des Widerrufsrechts setzt voraus, dass die Ware tatsächlich aufgrund individueller Kundenfestlegungen hergestellt oder eindeutig auf die persönlichen beziehungsweise projektbezogenen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wird.

19.5 Für mangelfreie individuelle Projektanfertigungen besteht kein zusätzliches vertragliches Rückgabe- oder Umtauschrecht.

19.6 Eine freiwillige Stornierung oder Rücknahme kann ausschließlich nach unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und zu den im Einzelfall gesondert vereinbarten Bedingungen erfolgen.

19.7 Ein Anspruch auf eine freiwillige Stornierung oder Rücknahme besteht nicht.

19.8 Für Standardware, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die Bestimmungen unserer gesonderten Widerrufsbelehrung, einschließlich der dort angegebenen Rücksendeanschrift und Rücksendekosten.

19.9 Ware darf nicht ohne vorherige Abstimmung an einen Hersteller oder Lieferanten zurückgesandt werden, sofern dieser nicht in der Widerrufsbelehrung oder in einer von uns erteilten Rücksendeanweisung ausdrücklich als empfangsberechtigte Rücknahmestelle benannt wurde.

19.10 Gesetzliche Rechte wegen Mängeln, Falschlieferungen oder Transportschäden bleiben von den vorstehenden Rückgabebestimmungen unberührt.


20. Rücksendeanschrift

20.1 Die Geschäftsanschrift der Pettoo UG (haftungsbeschränkt) ist nicht automatisch die Rücksende- oder Lageranschrift.

20.2 Für einen gesetzlichen Widerruf ist ausschließlich die in der jeweils geltenden Widerrufsbelehrung angegebene Rücksendeanschrift maßgeblich.

20.3 Für Rücksendungen wegen Mängeln, Falschlieferungen oder Transportschäden teilen wir dem Kunden nach Kontaktaufnahme die jeweils geeignete Rücksende- oder Abholanschrift mit.

20.4 Nicht paketversandfähige Naturstein-, Paletten- oder Speditionsware sollte nicht ohne vorherige Abstimmung zurückgesandt werden, da eine ungeeignete Verpackung oder Transportart zu erheblichen weiteren Schäden führen kann.

20.5 Die vorherige Abstimmung schränkt die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers nicht ein.


21. Kontakt bei Liefer- und Transportschäden

Bei Lieferproblemen, Falschlieferungen, Fehlmengen, Transportschäden oder sonstigen Beanstandungen kann der Kunde uns unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Pettoo UG (haftungsbeschränkt)
handelnd unter der Bezeichnung Naturstein Tilmes

E-Mail: elias.tilmes@naturstein-tilmes.de
Telefon: 0176 43380383

Zur schnelleren Bearbeitung sollte die Mitteilung nach Möglichkeit folgende Informationen enthalten:

– Bestell- oder Auftragsnummer;

– Bezeichnung der betroffenen Ware;

– Beschreibung des Problems;

– Angaben zu den betroffenen Packstücken oder Paletten;

– aussagekräftige Fotografien der Ware und Verpackung;

– Kopie oder Foto des Ablieferbelegs, soweit vorhanden.


22. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versand- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrags unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.